Geht es nach der Mietervereinigung, sollen in Zukunft Teile der Betriebskosten an die Vermieter zurückübertragen werden. Die Rede ist von nicht durch die Mieterinnen und Mieter verursachten Kosten wie Versicherungen, Grundsteuer oder Verwaltungshonorare. Die ÖVI lehnt die Forderungen rundweg ab.