Bundesrat: Extremen Raser:innen droht künftig Beschlagnahme ihrer Fahrzeuge

Wien (PK) – Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird den Behörden künftig ermöglicht, die Fahrzeuge von Lenker:innen, die sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen, zu beschlagnahmen und in besonders schwerwiegenden Fällen in letzter Konsequenz für verfallen zu erklären. Eine entsprechende Regelung nahm in der heutigen Bundesratssitzung die letzte Hürde. Ebenso mit Mehrheit beschlossen wurde, den Infrastrukturteil der Graz-Köflacher-Bahn in die ÖBB-Infrastruktur AG zu integrieren. Keinen Einspruch legte der Bundesrat weiters gegen Beschlüsse des Nationalrats ein, Sanktionen zur Vorratspflicht bei der Erdöl-Pflichtnotstandsreserve und Informationsmaßnahmen für mehr Transparenz und Wettbewerb am Strommarkt zu verankern. Schließlich sprachen sich die Mandatar:innen der Länderkammer für die Abhaltung einer Enquete unter dem Titel „Kindern Perspektiven geben – unbeschwert, chancenreich und demokratisch erwachsen werden“ am 4. Oktober 2023 im Parlament aus. Ein von Vertreter:innen aller Parteien im Bundesrat dazu eingebrachter Antrag wurde einstimmig angenommen. Raserpaket findet auch Zustimmung des Bundesrats Die Möglichkeit, Lenker:innen bei besonders hohen und unter gefährlichen Bedingungen begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug entziehen zu können, unter Umständen auch dauerhaft, wurde mit Mehrheit beschlossen. Für verfallen erklärte Fahrzeuge können in letzter Konsequenz auch verwertet werden. Der Erlös fließt in den Verkehrssicherheitsfonds. Die Bundesrätinnen und Bundesräte billigten mehrheitlich eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (34. StVO-Novelle), die auch einige Änderungen im Führerscheingesetz und im Kraftfahrgesetz bringt. Der niederösterreichische FPÖ-Bundesrat Michael Bernard sagte, der Zugang seiner Fraktion zur Verkehrssicherheit sei ein anderer als der, den die Verkehrsministerin zeige. Der mit dem Gesetz geplante Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum werde rechtlich nicht haltbar sein. Eine der besonders problematischen Punkte sei, dass mit dem Gesetz eine klare Ungleichbehandlung geschaffen werde. Ausländischen Lenker:innen werde das Fahrzeug nicht abgenommen. Statt eines komplizierten Eingriffs in die Grundrechte wäre es etwa möglich, das Fahrverhalten von notorischen Raser:innen für einen bestimmten Zeitraum zu überwachen. Das könnte mittels Fahrerkarten erfolgen, wie sie im LKW-Verkehr standardmäßig zum Einsatz kommen würden. Für die Bundesrätin der Grünen aus Niederösterreich Simone Jagl wird es mit dem Gesetz hingegen möglich, gegen eine bestimmte Szene vorzugehen, in der illegale Fahrzeugrennen zum Lebensstil gehört. Sie wies auf Beispiele schwerster Verkehrsunfälle hin, die auf extremes Rasen zurückzuführen sind. Man müsse Personen, die ein Fahrverhalten zeigen, bei dem das Fahrzeug „zur Waffe“ werde, dieses abnehmen. Mit einem Lenkverbot sei auch Vorsorge für Fälle von Leasingfahrzeugen oder in sonstiger Weise überlassene Fahrzeuge getroffen worden. Der Wiener NEOS-Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky ist skeptisch, dass das Gesetz die erwünschte Wirkung erzielen könne. Er verstehe zwar, dass man Täter:innen, die das Fahrzeug für Straftaten benützen, sozusagen die Waffe entziehen wolle. Da aber aktuell 55 % der Neuzulassungen auf Leasingfahrzeuge entfallen würden, bezweifle er, dass es tatsächlich zu vielen Entziehungen kommen werde. Auch betreffe das vorgesehene Lenkverbot nur das tatsächlich verwendete Fahrzeug und könne daher ebenfalls nur wenig bewirken, meinte der Bundesrat. Der Bundesrat der ÖVP für das Burgenland Bernhard Hirczy betonte, mit dem Gesetz gehe es nicht um zufällige Geschwindigkeitsübertretungen aus Unachtsamkeit. Vielmehr ziele man darauf ab, eine bestimmte Szene zu treffen, nämlich vor allem junge Leute, die manipulierte Autos für Straßenrennen verwenden. Diese Szene könne man nur durch die Abnahmen der Fahrzeuge treffen. Der steirische SPÖ-Bundesrat Horst Schachner sagte, seine Fraktion werde dem Gesetz zustimmen, da es grundsätzlich wichtig sei, gegen die Szene der Raser:innen vorzugehen. Allerdings sei das aus Sicht der SPÖ noch nicht die endgültige Lösung. Gewessler: Setzen Schritte gegen Unbelehrbare Verkehrsministerin Leonore Gewessler sagte, mit dem Gesetz werde der dritte und letzte Teil eines von ihr vor zwei Jahren angekündigten Verkehrssicherheitspakets umgesetzt. Die nun vorgesehenen Maßnahmen zielten auf die Gruppe der unbelehrbaren Wiederholungstäter:innen ab, denen man in letzter Konsequenz auch das Fahrzeug abnehmen könne. In der Formulierung des Gesetzes sei selbstverständlich berücksichtigt worden, dass die Beschlagnahme eines Fahrzeugs eine rechtlich komplexe Frage sei. Daher sei ein dreistufiges Verfahren vorgesehen, in dem immer eine Einzelfallprüfung erfolge. Gewessler betonte, dass das Gesetz ausdrücklich keine Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Fahrer:innen treffe. Bei Fahrzeugen, die sich nicht im Besitz des Lenkers bzw. der Lenkerin befinden, sei zwar keine Beschlagnahme möglich, es erfolge aber eine Information der Fahrzeughalter:innen, damit diese eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen können. Infrastrukturteil der Graz-Köflacher-Bahn wird Teil der ÖBB Infrastruktur Mehrheitlich billigte der Bundesrat auch ein Bundesgesetz, das die Übertragung des Teilbetriebs Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) an die ÖBB-Infrastruktur AG regelt, das GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz. Dieser Schritt soll den Infrastrukturausbau, insbesondere die Elektrifizierung des Verkehrsunternehmens, unter günstigeren Konditionen ermöglichen und dem Bund beträchtliche Einsparungen bringen. Das Verkehrsunternehmen selbst soll dabei in Form einer „Absatzgesellschaft“ weiterbestehen. Der steirische SPÖ-Bundesrat Horst Schachner richtete einen Entschließungsantrag an die Verkehrsministerin. Darin sollte diese aufgefordert werden, vor der Abspaltung des Infrastrukturbereichs der GKB jedenfalls dafür zu sorgen, dass die Rechte der in der Absatzgesellschaft verbleibenden Arbeitnehmer:innen der GKB in Hinblick auf Arbeitszeit, Versetzungsschutz und Bestandschutz gewahrt werden. Der Antrag fand aber keine Mehrheit. Verkehrsministerin Gewessler betonte in Reaktion auf Kritik der Opposition, es seien bereits umfangreiche Investitionen in die steirische Vekehrsinfrastruktur geplant. Um ein für die Steiermark wichtiges Regionalunternehmen ausbauen zu können, bündle man Expertise und Stärken von zwei Eisenbahnunternehmen, die bereits jetzt zu 100 % im Eigentum des Bundes stehen. Die Ausbauprojekte würden bereits jetzt von der ÖBB-Infrastruktur umgesetzt, hier ändere sich also nichts. Durch die Abwicklung der Finanzierung über den ÖBB-Rahmenplan könne man deutliche Synergien und Budgetentlastungen erzielen. Größtes Augenmerk sei darauf gelegt worden, dass die Rechte der Mitarbeiter:innen vollinhaltlich gewahrt bleiben und dieses erfolgreiche Verkehrsunternehmen bestehen bleibe, sagte die Verkehrsministerin in Richtung von SPÖ-Bundesrat Schachner. Sanktionen zur Vorratspflicht bei Erdöl-Pflichtnotstandsreserve Einstimmig hat der Bundesrat beschlossen, keinen Einspruch gegen eine Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes einzulegen. Dieser sieht schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorratspflicht von Erdöl vor. Vorratspflichtigen – also etwa Importeuren von Erdöl, Erdölprodukten, Biokraftstoffen oder Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen – drohen damit im Falle eines verwaltungsstrafrechtlichen Verstoßes bei der Vorratspflicht künftig Geldstrafen bis zu 116.240 € bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen, wenn sie in einem Kalendermonat der Bevorratungsperiode der Vorratspflicht nicht nachkommen. Die Bedeutung der Regelung für die Versorgungssicherheit hob Energieministerin Leonore Gewessler in der Debatte hervor. Die Notreserven hätten sich bewährt, erklärte Isabella Kaltenegger (ÖVP/St). Die Notwendigkeit einer Verschärfung der Sanktionen begründete die Bundesrätin damit, dass sich ein Marktteilnehmer nicht an die Bevorratungspflicht gehalten habe. Die Erdölbevorratung sei ein wichtiger Schritt, um kurzfristige Versorgungsengpässe zu überbrücken, meinte Daniel Schmid (SPÖ/T). Die Freiheitlichen seien „der Garant für Sicherheit auf allen Ebenen“, begründete Michael Bernard (FPÖ/N) die Zustimmung seiner Fraktion, kritisierte aber, dass die Bundesregierung durch viele ihrer Maßnahmen zur Verdoppelung der Energiepreise beigetragen habe. Novelle für mehr Transparenz und Wettbewerb im Strommarkt Auch eine Initiative der Koalitionsparteien für mehr Verbraucher-Informationen zum günstigsten Stromprodukt stand auf der Tagesordnung. Die Bundesrät:innen stimmten mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit einstimmig dafür, gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben. Konkret soll der Tarifkalkulator der E-Control weiter verbessert, Vergünstigungen beim Strom bereits durch eine Anpassung der Teilbeträge und nicht erst bei der Jahresabrechnung berücksichtigt sowie auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels hingewiesen werden. Die Neuregelung sollte dazu ermutigen, sich einen Anbieterwechsel anzuschauen, erläuterte Energieministerin Leonore Gewessler. Aufgrund der möglichen Einsparungen sei es wichtig, solche Vergleichsangebote zu stärken. Mehr Informationen über mögliche günstigere Stromangebote sah auch Isabella Kaltenegger (ÖVP/St) als sinnvoll. Sie verwies auf ein Einsparungspotenzial von bis zu 500 €. Von der Novelle erhoffe sie sich mehr Transparenz am Energiemarkt, betonte Kaltenegger weiter. Die Strompreise würden durch die Regelung besser vergleichbar, sinken würden sie aber dadurch nicht, sondern vielmehr durch Eingriffe in die Preisbildung, erklärte Daniel Schmid (SPÖ/T). Die Freiheitlichen würden Rahmenbedingungen unterstützen, die der Bevölkerung helfen, Kosten zu sparen, begrüßte auch Michael Bernard (FPÖ/N) die Regelung. Die Gesetzesänderung solle helfen, dass sinkende Preise auf den Strombörsen auch tatsächlich an die Stromkund:innen weitergegeben werden, erhoffte sich Maria Huber (Grüne/St). Zudem würden Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, am Ende der Vertragsbindung über die Wechselmöglichkeit und etwaige günstigere Tarife aus ihrem Angebot zu informieren. Neue Vertreter:innen des Bundesrats im gemeinsamen Ausschuss von Nationalrat und Bundesrat Auf der Tagesordnung des Bundesrats stand auch die Wahl von Mitgliedern und eines Ersatzmitglieds zum Ständigen gemeinsamen Ausschuss des Nationalrats und Bundesrats. Die Neubesetzung von drei Plätzen im Ausschuss war infolge der Salzburger Landtagswahlen notwendig geworden. Nominiert waren drei Bundesrats-Mandatar:innen aus Salzburg, und zwar seitens der ÖVP Andrea Eder-Gitschthaler und seitens der FPÖ Marlies Doppler; die SPÖ schlug Michael Wanner als neues Ersatzmitglied vor. Die Wahlvorschläge wurden einstimmig angenommen. (Schluss Bundesrat) pst/sox HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. ———————————————————————

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