Abgasaffäre: Generalanwältin des EuGH stuft Diesel-Abgasreinigung als illegal ein

Wien (pts012/05.05.2020/09:30) – CIPRA Österreich: LKW-Transitverkehr bedeutet immense Naturbelastung

Nach Ansicht der Generalanwältin Eleanor Sharpston sind Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation in Fahrzeugen mit Diesel-Motoren unionsrechtlich nicht zulässig. Diese Beurteilung legte sie kürzlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in ihrem Schlussantrag zum umstrittenen Diesel-Thermofenster vor.

„Die Bewertung der Generalanwaltschaft bekräftigt unsere Kritik an diesem schmutzigen Geschäft der Autoindustrie. Das – angeblich zum Schutz des Motors genehmigte -Thermofenster, das ein Herunterfahren der Abgasreinigung innerhalb eines bestimmten Temperaturrahmens auslöst, sorgt dafür, dass Dieselmotoren auf dem Prüfstand besonders wenige Emissionen ausstoßen. Im normalen Betrieb auf der Straße hingegen werden die erlaubten Grenzwerte oftmals um das Vielfache überschritten. Solche Tricksereien der Autoindustrie sind illegal und konterkarieren die notwendige Mobilitätswende. In Österreich wird Diesel nach wie vor steuerlich begünstigt, was ökologisch nicht zu rechtfertigen ist. Es bedarf nationaler und unionsweiter Maßnahmen, die Kostenwahrheit im Verkehrssektor schaffen und die Verlagerung des Verkehrs auf die Schienen steigern. Die Bundesregierung ist auch und gerade in Zeiten der Coronakrise gefordert, die nationalen Klima- und Energieziele umzusetzen und rasch eine Mobilitätswende einzuleiten, die als einen der ersten Schritte das umweltschädliche Dieselprivileg abschafft“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Fehlende Kostenwahrheit im Verkehrssektor gefährdet sensible Alpenräume

„Besonders großer Profiteur des Dieselprivilegs ist in Österreich der LKW-Transitverkehr – mit drastischen Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und Natur. Bei knapp 2,5 Millionen Lastwagen, die 2019 über den Brenner fuhren, reicht eine Debatte über technologische Entwicklungen nicht aus, um die überstrapazierten alpenquerenden Routen zu entlasten. Eine Überarbeitung der EU-Wegekostenrichtlinie in Richtung Mindest- statt Höchstmauten mit wirksamen Mautzuschlägen für sensible Räume wie die Alpen wäre ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Paul Kuncio, Geschäftsführer von CIPRA Österreich.

Link zum EuGH-Schlussantrag: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-04/cp200052de.pdf

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Aussender: Umweltdachverband Ansprechpartner: Dr. Sylvia Steinbauer Tel.: +43 40113 21 E-Mail: sylvia.steinbauer@umweltdachverband.at Website: www.umweltdachverband.at