Meilenstein auf Weg zur Telemedizin: Rahmenrichtlinie Telemonitoring in öffentlicher Konsultation

Wien (pts015/06.11.2017/12:06) – Telemedizin bietet ein enormes Potenzial. Beispielsweise können PatientInnen auch fernab der Ballumgsräume mittels Telemonitoring des Gesundheitszustandes unterstützt werden. Ein Schritt, um ein solches Telemonitoring zu ermöglichen, wurde in Form der „Rahmenrichtlinie für die IT Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung“ gesetzt, an deren Entstehung die FH Technikum Wien seit 2015 maßgeblich beteilig ist. Diese Rahmenrichtlinie wurde nun vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlich, um in einem öffentlichen Konsultationsverfahren die Ergebnisse auf möglichst breiter Basis mit der nötigen Qualität zu evaluieren.

„Die Rahmenrichtlinie stellt einen wesentlichen Meilenstein zur Umsetzung von Telemonitoring in Österreich dar. Das Interesse auch in anderen Ländern und auf EU-Ebene ist groß“, sagt Stefan Sauermann vom Institut für Biomedical, Health and Sports Engineering der FH Technikum Wien. „Durch die Erfahrungen bei der Umsetzung der Gesundheitsakte ELGA und vieler weiterer laufender Projekte besteht in Österreich viel Know-How. Das können wir international umsetzen. Unser Team freut sich darauf, die bestehenden Kooperationen im Bereich Telemonitoring weiter zu intensivieren, und bald die breite Umsetzung mit zu gestalten.“

Datenschutz als kritischer Faktor

Laut Alexander Mense, Leiter des Forschungsschwerpunkts Secure Services, eHealth & Mobility am Technikum, ist aber noch ein Stück des Weges zu gehen: „Wie schon in der Richtlinie festgehalten, sind insbesondere Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Einbindung von Medizinprodukten zu klären. Der Schutz der Gesundheitsdaten und die damit verbundenen notwendigen IT-Sicherheitsmaßnahmen sind gerade auch für Telemonitoring ein kritischer Faktor. Die Rahmenrichtlinie beschreibt die Abläufe und die IT-Architektur. Auf dieser Basis werden wir nun zur Umsetzung in den nächsten Jahren für ausreichende Datensicherheit und entsprechenden Datenschutz Sorge tragen.“

Näheres zur Rahmenrichtlinie

Die Rahmenrichtlinie betrifft das Telemonitoring für PatientInnen, die zur Behandlung und Überwachung ihrer Erkrankung Telemonitoring in Anspruch nehmen wollen. Inhaltlich beschreibt sie den typischen Ablauf einer zusätzlichen Betreuung mit Telemonitoring und stellt die dafür nötige IT-Architektur und die Systemanforderungen für Interoperabilität dar. Besondere Bedeutung erlangt dabei die Nutzung der ELGA-Infrastruktur. Rückmeldungen werden bis 20. November 2017 an rahmenrichtlinie@bmgf.gv.at erbeten. Nach der Einarbeitung der Stellungnahmen soll diese Rahmenrichtlinie in Form einer Empfehlung im Rahmen einer Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen werden.

eHealth an der FH Technikum Wien – Entstehung der Rahmenrichtlinie

Seit 2008 forscht und entwickelt ein interdisziplinäres Team aus mehreren Instituten in zahlreichen, auch internationalen geförderten Projekten zu aktuellen Herausforderungen in eHealth, Telemedizin und Telemonitoring. Seit 2012 sind diese Aktivitäten im Forschungsschwerpunkt Secure Services, eHealth & Mobility gebündelt. Die Arbeiten an der Rahmenrichtlinie begannen im Herbst 2015 im Auftrag des BMGF. Unter der Leitung der technischen Arbeiten an der IT Architektur durch Stefan Sauermann fanden bis 2016 mehrere Arbeitsgruppentreffen von Herstellern und medizinischen ExpertInnen statt. So wurden gemeinsame Wege zur Umsetzung gefunden und in einem Bericht an den Auftraggeber übermittelt. Die Projektgruppe Telegesundheitsdienste im Auftrag der Zielsteuerung unter Mitwirkung von Bund (Leitung), Ländern und Sozialversicherung setzte die Arbeit fort.

Parallel dazu wurden Entwürfe für die IT-Architektur in der Rahmenrichtlinie ab Herbst 2016 breit und auch international diskutiert – unter anderem bei der World of Health IT November 2016 in Barcelona, beim 7. Nationalen Fachkongress Telemedizin 2016 in Berlin, oder beim HIMSS: Swiss eHealth Summit 2016 in Bern. 2017 fanden auch in Wien mehrere hochrangige Events statt, wie zum Beispiel der Personal Connected Health Alliance (PCHA) Summit und der eHealth Summit im Mai 2017. Der Forschungsschwerpunkt Secure Services, eHealth & Mobility war bei allen diesen Events, teils federführend, beteiligt.

Weitere Informationen: * Konsultationsverfahren Rahmenrichtlinie für die IT Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring – Messdatenerfassung: https://www.bmgf.gv.at/home/Rahmenrichtlinie_IT-Infrastruktur-Telemonitoring_Messdatenerfassung * Die Rahmenrichtlinie zum Download: https://www.bmgf.gv.at/cms/home/attachments/1/6/6/CH1417/CMS1508319880679/telemonitoring_rahmenrichtlinie_2017.pdf * Forschungsschwerpunkt „Secure Services, eHealth & Mobility“ der FH Technikum Wien: https://www.technikum-wien.at/forschung/schwerpunkte * Projekte am Forschungsschwerpunkt Secure Services, eHealth & Mobility: http://healthy-interoperability.at

(Ende)

Aussender: FH Technikum Wien Ansprechpartner: Jürgen Leidinger Tel.: +43 1 333 40 77-454 E-Mail: juergen.leidinger@technikum-wien.at Website: www.technikum-wien.at