Jufina: So könnte die Politik das „Geschäftsmodell Parkplatzfalle“ verhindern

Wien (OTS) – Tappt man in eine „Parkplatzfalle“ – schlecht ausgeschilderte Privatflächen, auf die sich Autos leicht verirren – folgt eine Klage wegen Besitzstörung. Dabei wird jedoch ein „Ausweg“ angeboten: Zahlt man einen Pauschalbetrag, gibt es keinen Prozess. Aufgrund der schieren Anzahl solcher Fälle vermutet Stefan Schleicher, Vorstand beim Prozesskostenfinanzierer Jufina, dass manche Kläger hier ein Geschäftsmodell sehen. Allein in Wien gab es 2023 laut Landesgericht insgesamt 2.869 Besitzstörungsklagen. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen, da jene Personen nicht eingerechnet werden, die den Pauschalbetrag gleich zahlen – in diesen Fällen kommt es gar nicht zur Klage. Um ein solches Vorgehen unrentabel zu machen, schlägt Schleicher vor, Besitzstörungsklagen in das Außerstreitrecht zu verlegen. Dann könnten Gerichte frei entscheiden, wer die Verfahrenskosten trägt, selbst bei einem Schuldspruch. Sie würden dann unter anderem abwägen, mit welchem Interesse die Kläger den Prozess führen. Dieses Prinzip bewährte sich laut Schleicher bereits bei zahlreichen Prozessen wegen überhöhter Altbaumieten. Zwtl.: Das „Geschäftsmodell“: Eine Drohung und ein „Ausweg“ Das „Geschäftsmodell Parkplatzfalle“ funktioniert derzeit wohl so: Zunächst kauft oder mietet man eine Fläche, die öffentlich befahrbar aussieht, wie verlassene Tankstellen, Parkflächen geschlossener Supermärkte oder schlecht ersichtliche Einfahrten. Sobald jemand auf den Privatgrund fährt, folgt die Klagedrohung wegen Besitzstörung. Bei einem Schuldspruch trägt man die Kosten des Verfahrens, meist zwischen 700 und 900 Euro. Für zusätzlichen Druck sorgen manchmal mitgeschickte Dokumente wie geschwärzte ÖAMTC-Mails, die scheinbar von Gegenwehr abraten, oder gerichtliche Schuldsprüche in ähnlichen Fällen. Doch im Schreiben wird dem Beklagten eine günstigere Option „angeboten“: Unterzeichnet man eine Unterlassungserklärung und überweist einen Pauschalbetrag (meist ca. 400 Euro), gibt es keinen Prozess. Das wäre laut Schleicher der Umsatz der „Fallensteller“. Zwar zeigen Fälle wie jüngst jener des Wieners Roman F. ( siehe OTS „Parkplatzfalle in Wien: Opfer dreht den Spieß um“ ), dass man sich gegen solche Drohungen erfolgreich wehren kann. Doch die Kläger bauen wohl darauf, dass viele stattdessen den Pauschalbetrag überweisen. „ Unabhängig von der rechtlichen Frage, ob eine echte Besitzstörung vorliegt, gehen viele Kläger hier skrupellos vor. Mit einem legitimen Schutz gegen Störungen hat das oft nichts mehr zu tun “, sagt Schleicher. Zwtl.: Lösungsvorschlag: Gerechte Aufteilung der Verfahrenskosten „ Das System kann nur deswegen als Geschäftsmodell funktionieren, weil die Kläger sicher sein können, bei einem gewonnenen Prozess kostenfrei hinauszugehen. Denn aktuell spielt es für das Gericht keine Rolle, ob dabei zwielichtige Methoden oder ein Profitinteresse erkennbar sind “, so Schleicher. Darum schlägt er ein Außerstreitrecht für Besitzstörungsklagen vor. Dann hätten Gerichte den Spielraum, im Rahmen einer sogenannten „Billigkeitsentscheidung“ die Kosten des Verfahrens – die bereits erwähnten meist 700 bis 900 Euro – zwischen den Parteien aufzuteilen, unabhängig vom Schuldspruch. Das bedeutet: Selbst wenn rein rechtlich eine Besitzstörung vorliegt, kann das Gericht andere Faktoren für die Kostenverteilung heranziehen. Unter anderem könnte dabei eine Rolle spielen, ob der Privatgrund gut ausgeschildert war und mit welchem Interesse das Verfahren geführt wird. Nach diesem Prinzip funktionieren bereits Prozesse wegen überhöhter Altbaumieten, was laut Schleicher oft gerechtere Ausgänge ermöglicht hat. Er begleitet solche Fälle beim Unternehmen Miet-Bremse.at, das zu Jufina gehört. „Selbstverständlich ist es wichtig, dass man den eigenen Besitz gegen Störungen schützen kann. Doch die Massen-Abmahnungen und der ausgeübte Druck bei ‚Parkplatzfallen‘ sollten sich nicht mehr auszahlen. Wenn die ‚Fallensteller‘ bei jedem Ausgang mit Verfahrenskosten rechnen müssten, rentiert sich das mutmaßliche Geschäftsmodell schlicht nicht mehr“, so Schleicher. „Dann würden es viele dieser Kläger womöglich gar nicht erst versuchen. Das würde schlussendlich auch unsere Gerichte entlasten, die sich derzeit mit vielen solcher Fälle befassen müssen.“ Zuständig dafür, Besitzstörungen in das Außerstreitrecht zu verlagern, ist das Justizministerium. „Das wäre ein wichtiger Schritt, um diese ‚Abmahn-Maschinerie‘ abzudrehen. Wir hoffen auf die nächste Bundesregierung“, so Schleicher abschließend. Webtipp: jufina.at Über Jufina: Die 2022 gegründete JUNO Finanz AG (Jufina) ist ein österreichisches Unternehmen, das auf Prozessfinanzierung spezialisiert ist. Jufina übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten das Kostenrisiko und erhält im Erfolgsfall einen vorher vereinbarten Anteil des Streiterlöses. Das Unternehmen hat sich das Ziel gesetzt, die Durchsetzung von Rechtsansprüchen für alle zugänglich zu machen. Neben dem Kampf gegen überhöhte Altbaumieten durch ihr Tochterunternehmen Miet-Bremse.at zählt u. a. die Rückholung von Online-Casinoverlusten über https://casinoverluste.com zu den Tätigkeitsfeldern der Jufina.

Andreas Hohenauer, The Skills Group | Team Farner E: andreas.hohenauer@skills.at M: +43 664 882 36 197

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