ISHAP-Baucard in Verbindung mit kontaktloser Scanstation als 100 % Schutz vor Kurzarbeitszeit- und Sozialbetrug am Bau

Wien (pts008/20.04.2020/09:15) – Die Regierung gewährt in der derzeitigen Corona-Krise großzügige Kurzarbeitszeitregelungen. Das nutzen bereits einige Schwarze Schafe in der Baubranche aus. Bauherr und Generalunternehmer sind letztendlich verantwortlich für alles, was auf der eigenen Baustelle passiert. Im Bereich der Zugangsbeschränkung und Personaldokumentation am Bau ist das Wiener Unternehmen ISHAP mit seiner innovativen ISHAP BAUCARD Marktführer im deutschsprachigen Raum. Das Unternehmen bietet auch eine einfache Lösung für die kontaktlose Personenkontrolle am Bau, mithilfe einer Scanstation für die ISHAP-BAUCARD.

Mit der täglichen digitalen Registrierung aller Arbeiter, beim Betreten und Verlassen einer Baustelle, wird auch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit erfasst und bietet damit dem Generalunternehmer die 100-prozentige Sicherheit vor Sozialbetrug. Zusätzlich wurde auch ein Sicherheitsvideo in Bezug auf die Gefahren von Covid-19 erstellt. Damit bestätigen die Bauarbeiter beim Betreten der Baustelle, das Sicherheitsvideo gesehen und verstanden zu haben. Auch das bietet in Zeiten von Corona dem Bauherrn 100 Prozent rechtliche Absicherung am Bau. Die ISHAP-BAUCARD wird von den Bau-Innungsmeistern empfohlen! https://www.ishap.at/personaldokumentation/leistungen/ishapcard-holocard

Digitale Baucard und Scanstation schützen Bauherren vor Sozialbetrug nach §§ 146ff StGB

Die Kurzarbeit ist auch auf den Baustellen angekommen. Kein Wunder, gewährt doch die Regierung im Zuge der Corona Krise Unternehmen aktive Hilfe in Form eines Kurzarbeitsmodells. Konkret bedeutet es, dass Mitarbeiter nur z.B. 10% einer regulären 40-Stunden Woche tatsächlich arbeiten müssen und dabei dennoch rund z.B. 85 Prozent ausbezahlt bekommen. Schon nach der ersten Woche Wiedereröffnung der Baustellen zeigt sich von Seiten der Finanzpolizei, dass einige schwarze Schafe in der Baubranche und bei Subunternehmen, die Krise und diese üppigen Förderungen ausnutzen, um die Arbeiter in Kurzarbeit anzumelden, um Sie dennoch Vollzeit arbeiten zu lassen.

„Sollte eine Kontrolle auf der Baustelle erfolgen, so wird auch der Bauherr, beziehungsweise der Generalunternehmer, zur Rechenschaft gezogen und kann nach dem Straftatbestand des Betrugs (§§ 146ff StGB) als Beitragstäter angeklagt und verurteilt werden, wenn er von der Inanspruchnahme der Kurzarbeitsregelung durch seine Subunternehmer Kenntnis hat und nicht handelt. Denn dadurch verschafft er sich einen Vorteil durch Rechtsbruch gegenüber gesetzestreuen Unternehmen. Das kann verdammt teuer werden“, so Bmstr. Ing. Korol!

Verantwortlich für Kurzarbeitszeit- und Sozialbetrug am Bau

Die Finanzpolizei wird rigoros durchgreifen – denn es geht um viel Geld für den Staat. In der Zeit im Bild wurde AMS Vorstand Johannes Kopf damit konfrontiert, das derzeit Arbeitnehmer auf Kurzarbeit angemeldet werden, aber dennoch Vollzeit arbeiten müssen. Die klare Aussage von Kopf: „Wer das macht begeht einen Betrug. Da geht es nicht nur darum, dass die Förderung zurückbezahlt werden muss, nein da geht es um einen Betrug, der mit Gefängnis endet.“

Einem Bauherrn und Generalunternehmer kann man daher nur empfehlen, dass er von den auf seiner Baustelle tätigen Subunternehmern und auch Handwerksbetrieben die Stundenaufstellungen jedes Arbeiters unbedingt einfordern muss. Die Daten müssen zum jeweiligen Bauvorhaben hinterlegt werden, damit bei Prüfungen anhand der Arbeitszeitaufzeichnungen die genaue Einhaltung der Arbeitszeiten kontrolliert und nachgewiesen werden kann.

Infektionsketten unterbrechen, Fürsorgepflichten einhalten

Im Hinblick auf den Gesundheitsschutz und der wellenartigen Ausbreitung von Viren ist es in der aktuellen Situation sehr ratsam, tägliche Aufzeichnungen über alle Arbeitnehmer auf der Baustelle zu führen. Damit können eintretende Covid-19 Erkrankungen sehr schnell nachvollziehbar dokumentiert und Infektionsketten unterbrochen werden.

Personalausfälle und damit verbundene zukünftige Pönalforderungen von Auftraggebern sollten zukünftig vermieden werden. Außerdem kann der Generalunternehmer damit den Nachweis führen, dass er seiner Fürsorgeflicht nachgekommen ist.

ISHAP BAUCARD und kontaktlose ISHAP Scanstation bieten 100 % rechtliche Absicherung

Die Leistungen der ISHAP-BAUCARD sind umfassend – auch in Zeiten von Covid-19: * Arbeitszeit-Dokumentation – auch bei Kurzarbeit von Subunternehmen * Kontaktlose Scanstation für die digitale ISHAP-BAUCARD in Zeiten von Covid-19 * Erstes Covid-19 Sicherheitsvideo für alle Arbeiter am Bau * Dokumentenmanagement: gemäß AusIBG, LSD-BG, DSG, AÜG, Identitätsnachweis, Sozialversichungsnachweis, Aufenthaltsnachweis, Beschäftigungsnachweis, ZKO-Meldung, Lohnunterlagen; * Automatische ÖGK-Abfrage * Automatische Abfrage in Firmendatenbank: (HFU-Liste, WKO-Daten, Scheinunternehmen) * Automatisches Benachrichtigungssystem bei fehlenden oder abgelaufenen Dokumenten * Automatische Erfassung von Subunternehmen * Einheitliche Ausweise mit Fotos und wichtigsten Daten * Infosystem in 30 Sprachen

Durch den speziell auf die COVID-19 angepassten Zutrittsbericht kann dargestellt werden, an welchen Tagen Arbeiter auf der Baustelle anwesend waren.

Weiters bieten die Scanstationen eine kontaktlose Prüfung aller Arbeiter über ein gesondertes Terminal. Der Sicherheitsabstand kann somit vollumfänglich eingehalten werden.

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Aussender: ISHAP Personaldokumentations GmbH Ansprechpartner: Mag. Claudia Biladt Tel.: +43 1 236413205 E-Mail: c.biladt@ishap.at Website: www.ishap.at