Wien (PK) – Am 26. Jänner 2025 beginnt die neue Amtsperiode im europäischen Ausschuss der Regionen (AdR). Wer Österreich in den nächsten fünf Jahren in diesem EU-Gremium vertreten soll, darüber hat die Bundesregierung – auf Basis von Vorschlägen der Bundesländer sowie des Städte- und des Gemeindebunds – bereits im September entschieden. Heute stand der entsprechende Bericht von Bundeskanzler Karl Nehammer auf der Tagesordnung des https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/A- HA/1/00911/TO_16441549.html . Außerdem nahmen die Abgeordneten Berichte von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner über geplante bzw. bereits durchgeführte Übungen und Ausbildungen von Bundesheerangehörigen im Ausland zur Kenntnis. Österreichische Mitglieder im Ausschuss der Regionen der EU Die Bundesregierung hat für den Ausschuss der Regionen der EU ( AdR) für die kommende Funktionsperiode 2025-2030 zwölf Mitglieder und zwölf Ersatzmitglieder nominiert. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (Burgenland), Landeshauptmann Peter Kaiser (Kärnten), Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (Niederösterreich), Landesrat Markus Achleitner (Oberösterreich), Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll ( Salzburg), Landesrat Werner Amon (Steiermark), Landeshauptmann Anton Mattle (Tirol), Landeshauptmann Markus Wallner (Vorarlberg) und Landeshauptmann Michael Ludwig (Wien) sitzen dabei auf einem Ticket der Bundesländer. Dazu kommen der Bürgermeister von St. Pölten Matthias Stadler und der Bürgermeister von Eisenstadt Thomas Steiner als Vertreter des Städtebunds und die Gemeinderätin von Kuchl Carmen Kiefer als Vertreterin des Gemeindebunds. Auch über die jeweiligen Ersatzmitglieder hat Bundeskanzler Nehammer die Abgeordneten unterrichtet (1/HA). Ein Mitspracherecht bei den Nominierungen haben die Abgeordneten nicht, über den Bericht fand auch keine Debatte statt. Der Ausschuss der Regionen vertritt als beratendes Organ die Interessen der Regionen und Städte in der Europäischen Union. Er setzt sich aus 329 Mitgliedern und Stellvertreter:innen aus allen 27 EU-Ländern zusammen. Mitglieder können Personen sein, die entweder in eine regionale oder lokale Gebietskörperschaft gewählt wurden oder einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. Übungs- und Ausbildungsplan des Bundesheers Mitglieder des Bundesheers können zu Übungen und Ausbildungen ins Ausland entsendet werden, wenn diese bestimmten Zwecken – Friedenssicherung, humanitäre Hilfe, Katastrophenhilfe, Such- und Rettungsdienste – dienen. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner hat den entsprechenden Plan für das Jahr 2025 (26/HA) vor kurzem dem Hauptausschuss vorgelegt, der ihn heute einhellig zur Kenntnis genommen hat. Demnach sind im kommenden Jahr Entsendungen zu insgesamt 33 Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Ausland vorgesehen. Drei Vorhaben finden im Rahmen von internationalen Organisationen wie der OSZE, drei im Rahmen der EU, vier im Rahmen der NATO und 23 im Rahmen von bi- oder multinationalen Kooperationen statt. Es handelt sich überwiegend um Stabs- oder Truppenübungen bzw. -ausbildungen. Je nach Maßnahme sollen zwischen drei und 350 Personen entsendet werden. Geplant sind Entsendungen in verschiedenste Länder, etwa nach Sri Lanka, Ungarn, Kanada, Deutschland oder Jordanien. Schwerpunkte liegen unter anderem auf Beiträgen zur Führungsleistung, zur internationalen Friedenssicherung und auf der Befähigung der Streitkräfte zur Durchführung von Evakuierungsoperationen. Es handle sich bei den geplanten Maßnahmen überwiegend um Fortsetzungen der vergangenen Jahre, wird im Plan betont. Auch den Bericht der Verteidigungsministerin über die Durchführung des Übungs- und Ausbildungsplans 2023 (25/HA) nahm der Hauptausschuss einstimmig zur Kenntnis. Aus ihm geht hervor, dass Mitglieder des Verteidigungsressorts im Jahr 2023 an 20 Übungs- und acht Ausbildungsmaßnahmen im Ausland teilgenommen haben. Es handelte sich um eine Übungsmaßnahme der Vereinten Nationen, vier Maßnahmen der EU, drei der Partnerschaft für den Frieden und 20 im Zuge diverser multinationaler Kooperationen. Es wurden 729 Personen entsandt, darunter 15 Frauen. Ursprünglich geplant war die Teilnahme an 25 Übungs- und zehn Ausbildungsmaßnahmen mit bis zu 1.432 Angehörigen des Bundesheers. Einige Maßnahmen, darunter Übungen der EU Battlegroup 2025, wurden aber vom Veranstalter abgesagt oder reduziert, sodass keine Mitglieder des Bundesheers entsandt wurden. Die durchgeführten Entsendungen haben Kosten von rund 3,56 Mio. Ꞓ verursacht. Im Fokus standen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe, berichtete Tanner im Ausschuss. Entsendung von Grundwehrdienern Ein weiterer Bericht der Verteidigungsministerin betrifft die geplante Entsendung von Personen im Grundwehr- oder Ausbildungsdienst ins Ausland (27/HA). Er wurde von den Abgeordneten ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen. Demnach sollen im Jahr 2025 zu zwei Truppenübungen in Deutschland sowie zu je einer Ausbildungsmaßnahme in der Slowakei und in Tschechien auch Grundwehrdienende entsendet werden. Die betroffenen Personen melden sich freiwillig dafür. Robert Laimer (SPÖ) thematisierte eine Entsendung in ein Gefechtsübungszentrum nach Deutschland, in dem auch ukrainische Verbände trainieren. Seiner Meinung nach müsse sichergestellt sein, dass die österreichischen Truppen dort in anderen Bereichen als die ukrainischen tätig seien. Eine komplette Trennung sei sichergestellt, versicherte die Verteidigungsministerin. Insgesamt sei der internationale Wissenstransfer auch im Bereich der Grundwehrdiener wichtig. Das gelte besonders für jene Übungen und Ausbildungen, die in Österreich nicht möglich seien. (Schluss Hauptausschuss) kar/gs
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