Kein Hausbau und keine Gewerkleistung ohne Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen, was ein solcher genau zu beinhalten hat und welche Rechte und Pflichten dazugehören. Es gibt zwei Arten von Kostenvoranschlägen, jede mit Garantie (verbindlich) und jene ohne Garantie (nicht verbindlich).