Der Baubescheid ergeht schriftlich in der klassischen Form eines amtlichen Bescheides. Er besteht üblicherweise aus Darstellung des Rechtsbestandes, Begründung und Rechtsmittelbelehrung und beinhaltet die Baubewilligung.
Der Baubescheid ergeht schriftlich in der klassischen Form eines amtlichen Bescheides. Er besteht üblicherweise aus Darstellung des Rechtsbestandes, Begründung und Rechtsmittelbelehrung und beinhaltet die Baubewilligung.