Weltschakaltag 2024: Der Goldschakal als Paradebeispiel für die Willkür des Landesjagdrechts

Wien (OTS) – Der 19. April ist der Weltschakaltag. Mit dem Goldschakal ist auch in Österreich ein Vertreter dieser faszinierenden Gruppe der Hundeartigen heimisch. Für einen österreichischen Goldschakal macht es aber einen großen Unterschied, in welchem Bundesland er sich aufhält. In vier Bundesländern darf er nicht bejagt werden, in weiteren vier zeitweise (mit Schonzeit) und in Tirol sogar ganzjährig ohne Schonzeit. Diese Ungleichbehandlung ist völlig unbegründet und willkürlich. Die Bejagung ist obendrein EU-rechtswidrig. Am Goldschakal zeigt sich sehr deutlich, dass die rückständigen Landesjagdgesetze durch ein fortschrittliches Bundesgesetz ersetzt werden müssen, wie es das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz fordert. In Wien, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg steht der Goldschakal unter Naturschutz oder ist ganzjährig geschont. Bizarr ist allerdings, dass sich der niederösterreichische Landesjagdverband weigert, dies anzuerkennen. Stattdessen [behauptet er öffentlich] (https://noe.orf.at/stories/3239851/), der Goldschakal wäre „Raubzeug“ und damit praktisch [schrankenloser Verfolgung] (https://go.ots.at/WbguRhQ5) ausgesetzt. Wunschdenken oder bewusste Desinformation seitens des nö. Landesjagdverbands? Tatsache ist jedenfalls, dass der Goldschakal in NÖ nicht jagdbar ist und daher unter das Naturschutzgesetz fällt. Dies wurde erst Anfang des Jahres durch ein [Rechtsgutachten] (https://www.tirup.at/periodical/titleinfo/9434805) belegt. Im Burgenland, in Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark sieht das Landesjagdrecht vor, dass Goldschakale von 1.10. bis 15.3. jagdlich getötet werden dürfen. Das ist EU-rechtswidrig, da der Goldschakal eine geschützte Art ist, die nur dann bejagt werden darf, wenn sie sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich mit seiner kleinen Goldschakalpopulation nicht der Fall ist. Auch dies wurde durch das Rechtsgutachten unzweifelhaft klargestellt. Diese vier Bundesländer wurden daher zur Verordnungsprüfung aufgefordert. Aufgrund der immer noch fehlenden Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich (Vertragsverletzungsverfahren läuft) ist das derzeit das einzige rechtliche Mittel, das Umweltorganisationen zur Verfügung steht. In den drei Monaten seit Einreichung der Anträge auf Verordnungsprüfung hat aber keine dieser Landesregierungen inhaltlich reagiert. Als wäre das rechtsstaatlich noch nicht schlimm genug, setzt Tirol noch eins drauf. Hier kann der Goldschakal ganzjährig erschossen werden, selbst jetzt zur Zeit der Jungenaufzucht. Diese Verordnungsregelung ist nicht „nur“ EU-rechtswidrig, sondern auch noch verfassungswidrig, da sie dem Tiroler Jagdgesetz widerspricht. Das hat die Landesregierung gegenüber der Landesvolksanwaltschaft auch zugegeben. Bei der Novellierung dieser Verordnung Ende März kam dann die große Überraschung: Die verfassungswidrige Bestimmung wurde einfach beibehalten! „Ein Schlag ins Gesicht des Rechtsstaats mit dem Gewehrkolben“, ist Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens für ein Bundes-Jagdgesetz, entsetzt. „So groß ist anscheinend der Hass der Jägerschaft auf alle potenziellen ‚Konkurrenten‘ und so groß die Willfährigkeit der Politik, dass sogar die Grundprinzipien unserer Republik mit Füßen getreten werden. Damit muss endlich Schluss sein. Wir brauchen jetzt ein Bundes-Jagdgesetz, das mit den Prinzipien von Tier-, Arten- und Naturschutz im Einklang steht.“

Initiative für ein Bundesjagdgesetz Clemens Purtscher 0677/61220082 kontakt@bundesjagdgesetz.at https://bundesjagdgesetz.at/

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