Nachtgastronomie fordert gleich der Hotellerie finanzielle Unterstützung seitens der Bundesregierung

Wien (pts022/06.03.2020/11:32) – Da das Umsatzminus in der Tourismusbranche bei zehn Prozent liegt, übernimmt die Bundesregierung als Soforthilfe die Haftung und Gebühren für bis zu 100 Millionen Euro an Krediten in der Hotellerie .

Dies verkündeten Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Tourismus und Harald Mahrer, Präsident der Österreichischen Wirtschaftskammer am 6. März 2020.

Dazu führten die Auswirkungen des Coronavirus auf die Österreichische Tourismusbranche.

„Ein wichtiger Schritt für den Erhalt dieser Branche“ , führt Stefan Ratzenberger , Sprecher der Österreichischen Nachgastronomie aus und weiter: „Allerdings hat es bei den nachtgastronomischen Betrieben Österreichs keines Coronavirus bedurft, um Umsatzrückgänge von weit mehr als zehn Prozent zu bewirken, denn hier reichte ein nicht zu Ende gedachtes Nichtraucherschutzgesetz der Österreichischen Bundesregierung vollkommen aus. Eine hausgemachte Misere!“

Daher fordert Stefan Ratzenberger ein ebensolches finanzielles Maßnahmenpaket der Bundesregierung und der Österreichischen Wirtschaftskammer zum Erhalt und zur Sicherung nachtgastronomischer Betriebe .

„Es ist für unsere Mitgliedsbetriebe absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum hier seitens der Bundesregierung binnen weniger Stunden ein Maßnahmenpaket geschnürt wird und hinsichtlich der Vernichtung unserer Branche bis heute nicht einmal ein Statement von Präsident Mahrer oder seitens des Wirtschafts-/Tourismusministeriums an die Öffentlichkeit drang. Nichtraucherschutz ist ein wichtiger Schritt für eine gesunde Gesellschaft, aber nicht in der vorliegenden Form – nämlich existenzbedrohend und oftmals existenzzerstörend“ , so Stefan Ratzenberger.

Wer übernimmt die Haftung für Kredite teurer Investitionen zum Nichtraucherschutz für Filter und Lüftungsanlagen , bauliche Änderungen in Lokalen etc.?

„Es drängt sich die Frage auf, ob die Hotellerie hier eine starke Lobby im Hintergrund agieren lässt. Auch, weil die Hotellerie eine Ausnahmeregelung zum Betrieb von Raucherräumen in der neuen Gesetzgebung zugesprochen bekam. Absolut unverständlich und wettbewerbsverzerrend. Wird hierbei mit zweierlei Maß gemessen?“ , stellt Stefan Ratzenberger in den Raum.

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