Nationalrat: SPÖ und NEOS wollen Parlament gegenüber der Regierung stärken

Wien (PK) – Die Stärkung des Parlaments gegenüber der Regierung und eine intensivere Auseinandersetzung mit Bürgeranliegen: Das ist die Stoßrichtung mehrerer Anträge von SPÖ und NEOS, die spätabends im Nationalrat einer Ersten Lesung unterzogen wurden. Geht es nach den beiden Parteien sollen die Geschäftsordnung des Nationalrats bzw. die Bundesverfassung entsprechend nachgeschärft werden. Für einzelne Forderungen zeigen die Regierungsparteien durchaus Sympathie, ob und wann sie umgesetzt werden, ist allerdings offen. Zunächst wurden die Anträge jedenfalls einmal dem Geschäftsordnungsausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Konkret ist den NEOS etwa eine verpflichtende sechswöchige Begutachtungsfrist für Gesetzesvorhaben der Regierung ein Anliegen (64/A). Es gebe zwar entsprechende Empfehlungen und Vereinbarungen, in der Praxis komme es aber immer wieder zu weitaus kürzeren Fristen, klagt Verfassungssprecher Nikolaus Scherak. Das macht seiner Meinung nach jede ernsthafte und vertiefte Auseinandersetzung mit der jeweiligen Thematik unmöglich und widerspreche dem Ziel eines transparenten Gesetzgebungsprozesses. Außerdem sollen Abgeordnete den NEOS zufolge den Verfassungsgerichtshof anrufen können, wenn ein Regierungsmitglied schriftliche Anfragen unzureichend beantwortet (65/A). Die SPÖ fordert im Sinne einer stärkeren Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste eine Ausweitung der Befugnisse der Ständigen Unterausschüsse des Innen- und des Verteidigungsausschusses (52/A). SPÖ für mehr parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Die Kontrolle der Nachrichtendienste durch das Parlament sei umso wichtiger, wenn sich die Zuständigkeit für beide Dienste in den Händen einer Partei befinden, sagte Sabine Schatz (SPÖ) in der Debatte. Zudem hat der BVT-Untersuchungsausschuss ihrer Meinung nach klar gezeigt, dass der Verfassungsschutz Kontrolle brauche. Auch für David Stögmüller (Grüne) steht fest, dass es bei der Kontrolle der Nachrichtendienste Verbesserungsbedarf gibt. Die Kontrollrechte des Parlaments müssten aber sinnvoll ausgestaltet sein, sagte er und sieht in einzelnen Punkten des Antrags noch Klärungsbedarf. Etwas verhaltener reagierte ÖVP-Abgeordneter Andreas Kühberger, auch er zeigte sich für eine Diskussion aber grundsätzlich offen. Ebenfalls einer Diskussion gegenüber aufgeschlossen ist Christian Ries (FPÖ). Seitens der NEOS begrüßte Stephanie Krisper den Vorstoß, plädierte aber dafür, die beiden Kontrollgremien des Nationalrats zu einem gemeinsamen zusammenzuführen. Verpflichtende sechswöchige Begutachtungsfrist für Regierungsvorlagen Differenziert wurde die Forderung nach einer verpflichtenden sechswöchigen Begutachtungsfrist für Regierungsvorlagen beurteilt. Grundsätzlich sei es wichtig, Gesetzesvorschläge einer umfassenden Begutachtung zu unterziehen, es brauche aber eine Regelung für Ausnahmefälle, um im Bedarfsfall rasch Entscheidungen treffen zu können, waren sich die Abgeordneten der anderen Fraktionen weitgehend einig. Zudem wiesen Joachim Schnabel (ÖVP), Eva Blimlinger (Grüne) und Susanne Fürst (FPÖ) darauf hin, dass man Begutachtungsfristen durch Initiativanträge von Abgeordneten bzw. Abänderungsanträge einfach umgehen könne. Schnabel will aber nicht nur aus diesem Grund im Geschäftsordnungsausschuss auch über Begutachtungsfristen für Gesetzesanträge von Abgeordneten diskutieren. Dadurch könnte man möglicherweise „teure Wahlgeschenke“ verhindern und die Qualität von Gesetzen insgesamt verbessern, meinte er. Wichtiger als eine verpflichtende Begutachtungsfrist ist für Blimlinger der Umgang mit einlangenden Stellungnahmen: Aus eigener Erfahrung wisse sie, dass diese vielfach ignoriert würden. Von einem vernünftigen Antrag sprach Thomas Drozda (SPÖ), aber auch er hält Regelungen für den Fall, dass Gefahr in Verzug ist, für notwendig. Was die Einschaltung des Verfassungsgerichtshofs bei unzureichenden Anfragebeantwortungen der Regierung betrifft, zeigten sich sowohl Peter Weidinger (ÖVP) als auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) skeptisch, auch wenn sie ein gewisses Verständnis für das Anliegen der NEOS haben. Schließlich sei der VfGH für die Klärung von rechtlichen Fragen und nicht von politischen Fragen zuständig, meinte Weidinger. Vorstellen kann er sich aber eine verkürzte Nachfragefrist. Auch Sirkka Prammer zeigte „große Bereitschaft“, an einer guten Regelung mitzuarbeiten. Sie setzt außerdem auf eine Kulturänderung durch die neue Regierung und ein Abgehen von „Unsitten“, die sich gerade in jüngster Vergangenheit breit gemacht hätten. Namens der SPÖ listete Petra Bayr eine Reihe negativer Beispiele von Anfragebeantwortungen auf. Das Thema werde auch immer wieder in der Präsidiale zur Sprache gebracht, bis jetzt sei man aber noch zu keiner guten Lösung gekommen, skizzierte sie. In diesem Sinn hält sie den Vorschlag der NEOS für durchaus diskussionswürdig. Intensivere Auseinandersetzung mit Bürgeranliegen Um Volksbegehren aufzuwerten, regt die SPÖ spezielle Plenarsitzungen des Nationalrats an, in denen sich auch die InitiatorInnen eines Volksbegehrens zu Wort melden können sollen (55/A). Außerdem ist ihnen und den NEOS die elektronische Einbringung von Bürgerinitiativen über eine spezielle Plattform ein Anliegen (54/A, 74/A). Jörg Leichtfried (SPÖ) und Michael Bernhard (NEOS) schlagen für die Sammlung der notwendigen 500 elektronischen Unterschriften allerdings verschiedene Fristen – ein Jahr bzw. vier Monate – vor. Auch in Bezug auf die Einladung von ErstunterzeichnerInnen von Bürgerinitiativen in den Petitionsausschuss gibt es unterschiedliche Zugänge. Nikolaus Berlakovich (ÖVP) hob in der Debatte hervor, dass Bürgerinitiativen und Petitionen für die Bevölkerung eine gute Möglichkeit seien, direkt mit der Politik zu kommunizieren. Die elektronische Einbringung von Bürgerinitiativen wertete er als eine gute Idee, es brauche dazu aber eine gesicherte technische Lösung. Sein Fraktionskollege Johann Höfinger stellte ein großes Paket zur Reform der Geschäftsordnung in Aussicht und zeigte sich überzeugt, dass viele Elemente der direkten Demokratie darin einfließen werden. Man werde an die Beratungen der letzten Gesetzgebungsperiode anknüpfen, ergänzte Nikolaus Prinz (ÖVP). Auf die notwendigen technischen Voraussetzungen wies auch Andreas Kollross (SPÖ) hin. Überhaupt sieht er Bürgerinitiativen und Petitionen auf der Website des Parlaments ein wenig stiefmütterlich behandelt. In dieser Frage könnte man aber schnell Einigkeit zwischen den Fraktionen erzielen, ist er überzeugt. Die Einbringung von Bürgerinitiativen solle so leicht wie möglich gestaltet werden, forderte auch Verena Nussbaum (SPÖ). Jörg Leichtfried (SPÖ) betonte, man müsse darüber nachdenken, wie man das bewährte Instrument der parlamentarischen Demokratie gut mit Elementen der direkten Demokratie verbinden könne. Ein „großes Ja“ zur elektronischen Bürgerinitiative kam von Ulrike Fischer (Grüne). Dabei müsse man aber auf eine niederschwellige Unterzeichnungsmöglichkeit achten, mahnte sie und schlug vor, über die Bürgerkarte hinaus auch eine Identifikation etwa mit dem Reisepass oder einem anderen Personaldokument zu ermöglichen. Wichtig ist ihr auch, dass jeder, der in einer österreichischen Gemeinde einen Hauptwohnsitz hat, eine Bürgerinitiative unterzeichnen kann. FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst kritisierte, dass bisher alle Vorschläge zu einer echten Ausweitung der direkten Demokratie „schubladisiert“ worden seien. Auch bei den vorliegenden Anträgen geht es ihrer Meinung nach nicht um eine wirkliche Aufwertung, sondern um rein kosmetische Maßnahmen. In der Demokratie müsse aber „die Bevölkerung der Boss sein“ und sich die Politik nach dem Volkswillen richten, warb sie für den FPÖ-Vorschlag einer Volksgesetzgebung. Demnach sollen Volksbegehren mit einer mindestens 4%igen Unterstützung automatisch einer Volksabstimmung unterzogen werden, wenn das Parlament dem Anliegen nicht Rechnung trägt. Von einer „scheinheilige Debatte“ sprach Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne). Schließlich habe die FPÖ sowohl die Stimmen des Nichtraucher-Volksbegehrens als auch des Frauen-Volksbegehren ignoriert. Aber auch die SPÖ ist ihrer Meinung nach unglaubwürdig. Die Grünen werden demgegenüber versuchen, tatsächlich konkrete Schritte zu setzen, kündigte sie an. Daran hegt Nikolaus Scherak (NEOS) allerdings erhebliche Zweifel: Er wies darauf hin, dass die direkte Demokratie nicht einmal im Regierungsprogramm vorkomme. NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard erinnerte daran, dass er den vorliegenden Antrag zur Aufwertung des Petitionsausschusses erstmals 2013/14 eingebracht habe, damals gemeinsam mit der FPÖ und den Grünen. Passiert sei seither nichts. Es brauche mehr Austausch zwischen dem Petitionsausschusses und den BürgerInnen, bekräftigte er. (Fortsetzung Nationalrat) gs HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. ———————————————————————

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