Ökostromgesetz: Initiativanträge sind nur erster Schritt

St. Pölten (pts024/03.07.2019/13:00) – Mit dem Einbringen der Initiativanträge für den Abbau der Warteschlange der genehmigten Ökostromkraftwerke ist der erste Schritt getan. Damit Windkraftwerke wirklich gebaut werden können, muss erst eine Einigung im Parlament erfolgen. „Es freut mich, dass das Engagement für Klimaschutzmaßnahmen deutlich zugenommen hat. Das Entscheidende wird aber sein, ob sich die Parteien auf eine Sondersitzung einigen, damit das Gesetz noch im Juli in Kraft treten kann“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. „Dies ist die Feuerprobe für die Parlamentsparteien, ob sie den Klimaschutz auch tatsächlich ernst nehmen und Maßnahmen setzen wollen.“

Sowohl die ÖVP als auch die SPÖ haben gestern im Plenum des Parlamentes einen Initiativantrag eingebracht. Beide Anträge haben das Ziel den genehmigten Ökostromkraftwerken die Errichtung zu ermöglichen. „Es freut mich, dass nun das jahrelange Warten für die genehmigten Windkraftwerke offenbar ein Ende haben könnte. Nun muss es die oberste Priorität sein, mit einer Sondersitzung im Juli im Parlament die Gesetzesvorschläge auch zu einer positiven Abstimmung zu bringen“, fordert Moidl. „Das entstandene Klimaschutzvakuum darf nicht über Monate hinweg den Wahlkampf bestimmen. Klimaschutz braucht jetzt Maßnahmen, wir haben schon sehr lange auf Ankündigungen gehofft und auf Umsetzungen gewartet.“

Nachbesserungen erforderlich

Während im SPÖ-Antrag zusätzliche Fördermittel für einen Warteschlangenabbau noch 2019 vorgesehen sind, sind diese im Antrag der ÖVP/FPÖ/Neos erst für 2020 vorgesehen. Beide Anträge enthalten Abschläge auf die Einspeisetarife, wobei bei der SPÖ die Höhe noch nicht fixiert ist. Im Antrag von ÖVP/FPÖ/Neos wird ein Abschlag von 10 bzw. 12 Prozent gefordert. „Da es gerade in den letzten Jahren bei den Einspeisetarifen bereits drastische Senkungen um 12,4 Prozent gab, ist dieses zusätzliche Ausmaß nicht sachgerecht,“ so Moidl. Daher müssen die Antragstexte nachgebessert werden.

Rascher Beschluss erforderlich

Die nächste reguläre Sitzung des Nationalrates ist erst am 25. September. „Für einen raschen Beschluss benötigt es eine Sondersitzung des Nationalrates. Wenn diese nächste Woche erfolgt, könnte der Bundesrat das Gesetz am 11. Juli bereits beschließen“, erläutert Moidl. „Es gibt überhaupt keinen Grund die Entscheidung wieder auf die lange Bank zu schieben. Das Ökostromgesetz darf nicht für einen Kleinkrieg im Wahlkampf missbraucht werden. Es braucht einen raschen Beschluss.“ Für eine Novelle des Ökostromgesetzes braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und im Bundesrat.

Umsetzung muss sich am Klimaschutz orientieren

Wie das Climate Change Centre Austria (CCCA) gestern präsentiert hat, haben 23 EU-Staaten eine robuste Reduktion der Treibhausgase erreicht. Österreich gehört zu jenen fünf EU-Staaten, die es zuwege gebracht haben, ihren robusten CO2-Ausstoß zu erhöhen. „Mit dem Warteschlangenabbau der genehmigten Ökostromkraftwerke könnte hier endlich wieder ein Schritt Richtung Klimaschutz gemacht werden“, bemerkt Moidl abschließend.

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Aussender: IG Windkraft Ansprechpartner: Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee Tel.: +43 660 20 50 755 E-Mail: m.fliegenschnee@igwindkraft.at Website: www.igwindkraft.at