Rezeptpflichtgesetz: Apothekerkammer begrüßt Initiative der Gesundheitsministerin

Wien (pts026/21.02.2019/16:45) – Die am Mittwoch im Ministerrat vorgestellte Novelle zum Rezeptpflichtgesetz, mit der die Ausstellung elektronischer Rezepte für Medikamente verbessert werden soll, stellt nach der Meinung der Österreichischen Apothekerkammer einen weiteren wichtigen Schritt im Rahmen der Digitalisierung des heimischen Gesundheitssystems dar und ist daher zu begrüßen.

Vorteile für Patientinnen und Patienten „Es geht darum, die Abläufe bei der Versorgung der Bevölkerung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln effizienter, sicherer und einfacher zu gestalten. So können in Zukunft insgesamt 60 Millionen Papierrezepte pro Jahr eingespart werden. Das ist eine Vereinfachung, die voll den Patientinnen und Patienten zugutekommt“, zeigt sich Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, mit der Gesetzesnovelle zufrieden.

„Die Apothekerschaft hat schon immer in die notwendige technische Ausrüstung investiert, ergänzt Mursch-Edlmayr. Nachsatz: „Österreichs Apothekerinnen und Apotheker befinden sich seit jeher bei technischen Innovationen auf dem letzten Stand – mehr noch: Sie sind Vorreiter im Bereich der Digitalisierung. In diesem Zusammenhang ist nur beispielsweise zu erwähnen, dass die Abrechnung der Krankenkassenrezepte der einzelnen Apotheken mit den Krankenkassen über die Pharmazeutische Gehaltskasse schon seit 2006 vollelektronisch erfolgt.“

Apotheken auf einen Blick In Österreich spielen die öffentlichen Apotheken eine wichtige Rolle als Gesundheitsnahversorger. Insgesamt beraten rund 6.000 akademisch ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker in etwa 1.400 Apotheken die Bevölkerung in Gesundheitsfragen. Die Beratungskompetenz ist eine der zentralen Leistungen der Apotheker. Zusätzlich erbringen über 350 Apothekerinnen und Apotheker wertvolle Versorgungs- und Beratungsleistungen für die Patientinnen und Patienten in den österreichischen Krankenanstalten.

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