„Bürgeranwalt“ mit mehr Zeit für Bürgeranliegen auf neuem Sendeplatz – ab 12. Jänner jeden Samstag um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Das beliebte ORF-Magazin „Bürgeranwalt“ erhält einen prominenteren Sendeplatz und mehr Sendezeit: Ab 12. Jänner 2019 beginnt die Sendung jeweils Samstag um 18.00 Uhr in ORF 2 und wird von 45 Minuten auf knapp eine Stunde ausgeweitet. „Das bedeutet mehr Zeit für Bürgeranliegen“, freut sich Sendungsverantwortlicher Peter Resetarits: „Wir bekommen täglich sehr viele Beschwerden geschildert und werden darum gebeten, eine öffentliche Diskussion darüber zu ermöglichen. In der Sendung haben wir aber bei Weitem nicht alles untergebracht, was uns berichtenswert erschienen ist. Jetzt sind wir in der glücklichen Lage, eine breitere Plattform dafür zu haben, Behörden, Versicherungen, Banken, Spitäler etc. mit konkreten Problemen zu konfrontieren und Lösungen für die Betroffenen zu erreichen.“ Das ist auch Anlass für Peter Resetarits und die wichtigsten Partner der Sendung – die Volksanwälte –, in der ersten „Bürgeranwalt“-Ausgabe des neuen Jahres anhand von zwölf konkreten Fällen in geraffter Form zu zeigen, in welcher Bandbreite vergangenes Jahr Lösungen erreicht werden konnten. Außerdem präsentiert Peter Resetarits am 12. Jänner um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Fälle: „Altlasten“ beim Pflegeregress Anfang 2018 wurde der Pflegeregress abgeschafft. Das heißt: Sozialhilfeträger dürfen nicht mehr auf das Vermögen von Menschen zugreifen, die etwa die Kosten für ein Pflegeheim nicht zur Gänze tragen konnten. Aber in vielen Fällen steht „das Land“ doch noch im Grundbuch. Herr R. aus Deutschlandsberg hat das Haus seiner Mutter geerbt. Mit 28.000 Euro Schulden bei der BH. Werden die Pfandrechte, die vor 2018 eingetragen wurden, jetzt auch gelöscht? Volksanwalt Günther Kräuter diskutiert mit einem Sprecher über die Unklarheiten bei „Altfällen“. Gemeinde gegen ÖBB In Kematen an der Krems wurde ein Bahnübergang mit einer neuen, eigentlich unscheinbaren, Lichtanlage ausgestattet. Kostenpunkt: 570.000 Euro. Warum muss die Gemeinde, die diesen Übergang eigentlich für „unnötig“ hält, die Hälfte bezahlen? Das Geld bräuchte man für die Renovierung der Schule und des Feuerwehrhauses, meint der Bürgermeister. Im Studio diskutiert Markus Stadlbauer mit einem Vertreter der ÖBB.

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