Wien (pts012/25.10.2018/10:15) – Die ÖVS, die Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching, wehrt sich gegen die Unterstellung der unqualifizierten Schwarzarbeit. Organisationen der Wirtschaftskammer verklagen derzeit freiberufliche Supervisoren und neuerdings sogar Auftraggeber wie das Land Steiermark.
„Seit 30 Jahren arbeiten erfahrene, renommierte Supervisorinnen und Supervisoren in Österreich, ebenso lange ist der Beruf in verschiedenen Feldern gesetzlich verankert“, betont Michaela Judy, Vorstandsvorsitzende der ÖVS. „Seit 1994 hat die ÖVS als Berufsverband Standards für die Ausbildung und die Qualität der Supervision geschaffen, die so anerkannt sind, dass die Auftraggeber diese ÖVS-Standards verlangen. Nun behauptet die Wirtschaftskammer, der Gewerbeschein als Lebens- und Sozialberater sei nicht nur notwendig, sondern sogar eine bessere Qualifikation. Das widerspricht allen fachlichen Grundregeln und hält keiner sachlichen Überprüfung stand.“
Seit Mai wurden 18 freiberufliche Supervisoren wegen „unbefugter Gewerbeausübung“, sprich Pfusch, angezeigt. Am 18. Oktober kündigte die steirische Fachgruppe der Wirtschaftskammer nun auch eine Klage gegen das Land Steiermark an, weil das Land die Ausbildung der Lebens- und Sozialberater für Supervision nicht als ausreichend betrachtet.
Prüfsiegel in Gefahr
Supervision ist eine Form der Beratung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz, etwa bei Umstellungen, Schwierigkeiten im Betrieb oder belastenden Situationen. Der Auftrag dazu kommt vom Arbeitgeber, meist von der Personalabteilung. „Mit einer Lebens- und Sozialberatung hat das nichts zu tun, im Gegenteil, private Probleme haben bei einer Supervision nichts verloren“, erklärt Wolfgang Knopf, Geschäftsführer der ÖVS. „Supervision ist ganz einfach ein anderer Beruf als Lebensberatung.“
Besonders stört die ÖVS, dass die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater eine ausreichende Qualifikation darstellen soll. „Supervision steht auf einer wissenschaftlichen Grundlage. Um zu einer ÖVS-zertifizierten Ausbildung überhaupt zugelassen zu werden, muss man bereits einen Hochschulabschluss besitzen, mindestens 27 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre in einem Beruf gearbeitet haben“, nennt Knopf die Kriterien. „Dann erst darf man mit der Ausbildung beginnen. Für einen Lehrgang zum Lebens- und Sozialberater reichen ein Mindestalter von 18 Jahren und eine einwandfreie Strafregisterbescheinigung. Das ist mit unseren Qualitätskriterien ja gar nicht vergleichbar.“ Ein Lebens- und Sozialberater kann im Prinzip Supervision anbieten, ohne jemals selbst in einem Unternehmen gearbeitet zu haben.
Machtkampf auf dem Rücken der Kunden
Judy sieht in den Angriffen vom Kammerseite schlicht ein ökonomisches Motiv. „Den Lebens- und Sozialberatern geht es nicht um die Qualität, sie wollen Aufträge an sich ziehen und eine besser qualifizierte Konkurrenz ausschalten.“
Schützenhilfe bekommen die akademischen Supervisoren von wissenschaftlicher Seite und von der EU-Ebene: Die Konferenz der Ausbildungsträger und der europäische Dachverband ANSE unterstützen den Standpunkt der ÖVS.
Derzeit besitzen rund 800 ÖVS-Mitglieder entweder einen Gewerbeschein oder sind als Psychotherapeuten oder Psychologen berechtigt, Supervision ohne Gewerbeschein durchzuführen. Knapp 500 Supervisoren arbeiten freiberuflich, sie stehen wegen der Anzeigen und juristischen Drohungen unter Druck und fürchten, ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Die ÖVS unterstützt ihre Mitglieder deshalb rechtlich und finanziert zwei Musterprozesse. Das soll eine gerichtliche Klärung und damit wieder Rechtssicherheit erreichen, auch für die Auftraggeber.
Über die ÖVS Die Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching ÖVS ist ein Berufsverband, dem mehr als 1.300 qualifizierte Supervisorinnen und Supervisoren angehören. Supervision/Coaching ist eine professionelle Beratungs- und Unterstützungsmethode bei beruflichen Herausforderungen und Problemen, für Einzelpersonen, Teams und Organisationen. Die ÖVS hat ihren Sitz in Wien und verfügt über Vertretungen in allen Bundesländern. Die Vereinigung wurde 1994 gegründet, um die Qualität von Supervision/Coaching in Österreich zu sichern und anerkannte Qualitätskriterien einzuführen. Mitglieder müssen eine ÖVS-zertifizierte Ausbildung nachweisen und ihr Können alle drei Jahre belegen. http://www.oevs.or.at
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